Bürgerinitiative Naturerhalt Altdorfer Osten: Bürgerentscheid

Bürgerentscheid am 8.Oktober 2023 zeitgleich mit der Landtagswahl

Am 10.Mai haben sich der Bürgermeister, die Stadtratsfraktionsvorsitzenden, die Spitze der Stadtverwaltung und Vertreter der Bürgerinitiative „Naturerhalt Altdorfer Osten“ zusammengesetzt, um ggf. eine gemeinsame Fragestellung für den Bürgerentscheid zu formulieren, und damit eine konkurrierende Fragestellungen zu vermeiden. Nach langen Diskussionen hat die Bürgerinitiative einer Kompromiss – Formulierung wie folgt zugestimmt:

Soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 18 im Altdorfer Osten an der Neumarkter Straße (derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt) zu einem Gewerbegebiet (mit einer Optionsfläche für eine spätere Einzelhandelsnutzung zur Nahversorgung) umgeplant werden?
JA oder NEIN

G R Ü N D E für die Ablehnung des Entscheides

F I N A N Z E N

  • Die Zahl 10 Mio Euro ist kein reiner Gewinn für die Stadtkasse. Von den erhofften 8-10 Mio Euro Einnahmen aus Grundstücksverkauf sind Ausgaben abzuziehen für Erschließung und weitere Aufwendungen incl. auch Finanzierungskosten für die Vorleistungen der Stadt.

  • Mehreinnahmen aus Gewerbesteuereinnahmen sind wegen Abschreibungen in den nächsten Jahren fraglich.

k e i n - E I N K A U F S Z E N T R U M

  • Ein modernes Einkaufszentrum (über 800m² Verkaufsfläche) ist derzeit rechtlich nicht möglich.

W A S S E R - B O D E N - K L I M A

  • Die bayerische Flächensparinitiative fordert eine Halbierung des Flächenverbrauchs. In Altdorf wurde die Gewerbefläche dagegen in den letzten Jahren um 20% vergrößert.

  • Versiegelung bedeutet Hochwassergefahr und weniger Versickerung ins Grundwasser.

  • Altdorf hat 12% leerstehende Gewerbeflächen, darunter 5ha im Erlet an der A6 in städtischer Hand. Diese sollten erst gefüllt werden, bevor an weitere Flächenversiegelung gedacht wird.

  • Eine flächensparende Alternative wäre die Ansiedlung von nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen, die Büroräume benötigen, aber nicht große Gewerbeflächen.

  • Die hier entstandene Biodiversität müssen geschützt werden; ohne können wir nicht (über-)leben

B E T R I E B E - G E R E C H T - F Ö R D E R N

  • Landwirtschaftliche Fläche bildet die Wirtschaftsgrundlage der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie haben den gleichen Anspruch auf kommunale Förderung wie anderes Gewerbe

A R B E I T S P L Ä T Z E

  • Am heutigen Arbeitsmarkt brauchen wir nicht mehr Arbeitsplätze, sondern mehr Personal für die bestehenden, auch in den lokalen Unternehmen.

G E S U N D H E I T

  • Unser Naherholungsgebiet ist schützenswert, denn es ist unverzichtbar für unsere Gesundheit.

Ö K O B I L A N Z - n e g a t i v

  • Auch ökologische Vorgaben für die Bebauung können den Schaden an der Natur nicht wirklich kompensieren. Ein „ökologisches Vorzeigeprojekt“ erfordert außerdem mehr als die geplanten Maßnahmen. Zudem werden (auch heute) bisher ökologische Bauvorgaben nur sehr lückenhaft kontrolliert. Altdorf ist von Autobahnen umzingelt, demnächst wahrscheinlich auch von Stromtrassen. Wollen wir wirklich die letzte freie Ecke von Altdorf auch noch zubauen?

F O L G E N bei mehrheitlicher Abstimmung mit NEIN

In dem gemeinsamen Gespräch am 10.05.2023 mit der Stadt bezüglich der Fragestellung wurde natürlich auch auf die Frage, was passiert bei einem Votum mit Nein, diskutiert. Einstimmig hieß es, dass dann der aktuelle Zustand beibehalten wird! Herr Dotzer als Leiter des Bauamtes erklärte dazu, dass der Bebauungsplan 18 geteilt werden muss in

  1. Industriegebiet für den bereits bebauten Teil des Geländes für Bauhof, Betonwerk, Auto-Werkstatt. Es darf keine Grundstückserweiterung geben, aber auf den Grundstücken können weitere Gebäude entstehen, siehe aktuell auf dem Bauhofgelände. Für diese Grundstücke besteht "Bestandsschutz".

  2. Für den Rest des im Bebauungsplans 18 beschriebenen Geländes wird der Bebauungsplan aufgehoben. Dies wurde in der Sitzung am 10.05.2023 von allen Seiten ohne Widerspruch akzeptiert.

In der Stadtratssitzung vom 27.06.2023 wurde die Kompromiss-Formulierung abschließend zur Beratung und Abstimmung vorgestellt. Eine Beratung / Diskussion der Fragestellung durch die Stadträte erfolgte nicht.

Die Fragestellung wurde im Stadtrat einstimmig beschlossen.